FISCHEREIORDNUNG - TEICH POPELOV

Betreiber: Rybářství Kardašova Řečice s.r.o.
Čéčova 662/20, 370 04 České Budějovice
IČO: 60827394 DIČ: CZ 60827394

Die Gültigkeit: von 1.1.2022 bis die Abberufung

Die Zeiten für den Fischfang:

  • vom 1. März bis 30. November
  • vom 16. Juni bis 30. November – Zander, Hecht, Wels und Rafen

Ganzjährig werden geschont:

  • Alle von Störe
  • Wirbellose Lebewesen, Amphibien, Europäischer Schlammpeitzger, goldener Wels, Steinbeiβer, Schmerle, Elrlitze und Groppe

Die Tageszeiten für den Fischfang:

  • 24 Stunden Täglich – außer den Jugendlichen
  • die Jugendlichen, d. h. die Kinder bis 15 Jahre, kann von 6.00 bis 22.00 Uhr fischen
  • Ankunft bei der Post am Nachmittag nach 12:00 Uhr (sofern nicht anders mit dem Teichverwalter vereinbart)
  • Abfahrt von der Post am Vormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr immer nach Überprüfung durch den Teichverwalter (sofern nicht anders mit dem Teichverwalter vereinbart)

Das Mindestmaß (Maximalmaß) bei ausgewählten Fischarten:

  • Karpfen 40 – 60 cm
  • Amur 50 – 70 cm
  • Zander 50 - 80 cm
  • Hecht 55- 80 cm
  • Wels 90 – 130 cm
  • Rapfen 50 cm
  • Flussaal 50 - 90 cm
  • Silberkarpfen und Marmorkarpfen 50 – 90 cm

Folgende Angelmethoden genehmigt sind:

  1. das Grundangeln oder das Posenangeln
  2. vom 1. September bis 30. November das Spinnangeln
  3. das Fliegenfischen mit künstlicher Fliege oder Fliegenfischen
  4. Der Fischfang auf lebende/tote Fische ist verboten
  5. Der Fischfang auf Mais und Hülsenfrüchte ohne Wärmebehandlung ist verboten

Im Angelrevier gefangene Fische, die:

  1. untermassig und übermassig sind
  2. in der Schonzeit gefangen wurden, oder
  3. die nach speziellen Rechtsvorschriften geschützt werden,

Mit der Angelrute erlaubte Angelmethoden:

 A. Das Grundangeln, Posenangeln

 Beim Grundangeln oder beim Posenangeln können höchstens 2 Angelruten verwendet werden. Jede Angelrute kann höchstens mit 2 Vorfächern mit Angelhaken bestückt sein. Beim Angeln haben die Fischer den Abstand von minimal 5 m einzuhalten, falls sie sich nicht über einen kürzeren Abstand einigen.

B. Das Spinnangeln

Beim Spinnangeln wird 1 Angelrute verwendet, die beim Angeln in der Hand gehalten wird; eine andere Angel ist nicht ausgelegt. Das Spinnangeln beruht in der aktiven Führung des Köders im Wasser. Als Köder wird 1 künstlicher verwendet. Der Köder ist gemäß seiner Konstruktion mit maximal 2 Angelhaken (Einfach-, Doppel oder Drilling) ausgestattet. Beim Angeln haben die Fischer den Abstand von minimal 5 m einzuhalten, falls sie sich nicht über einen kürzeren Abstand einigen.

C. Das Fliegenfischen

Beim Fliegenfischen wird 1 Angelrute verwendet, die beim Angeln in der Hand gehalten wird; eine weitere Angelrute ist nicht ausgelegt. An der Angelrute gibt es maximal 2 Vorfächer mit einfachen Angelhaken oder 1 Vorfach mit Doppelhaken oder Drilling. Beim Angeln haben die Fischer den Abstand von minimal 20 m einzuhalten, falls sie sich nicht über einen kürzeren Abstand einigen.

Das Fischen auf lebende oder tote Fische ist verboten

Der Angler ist verpflichtet:

a) beim Angeln einen Hakenlöser, einen Kescher, einen Abhakmatte (das ist möglich für 30 € pro Tag auszuleihen), eine Waage und ein Messband für das Messen der Länge der Fische bei sich zu haben,

b) nach Ablauf der Gültigkeitsfrist der Angelkarte soll man die Angelkarte dem Verwalter (in den Kasten) zurückgeben

Berechtigungen der Fischereiaufsicht:

a) Der Kontrolle

  • der Personen, die sicht mit dem Fang von Fischen befassen – ob sie zu dieser Tätigkeit berechtigt sind und ob sie diese ordentlich und im   Einklang mit dieser Fischereiordnung ausüben
  • der Personen, die sich mit dem Fang von Fischen befassen. Der Kontrolle unterliegen das Angelgerät, die für das Hältern des Fanges benutzt werden. Die behaltenen Fische werden vom Blickpunkt der Einhaltung des Fischereigesetzes geprüft,

b) zu fordern

  • von Personen, die sich mit dem Fang von Fischen befassen – ihre Identität nachzuweisen, den gültigen  Angelkarte vorzuweisen
  • falls sie die Funktion der Fischereiaufsicht nicht mit eigenen Kräften und Mitteln sichern kann, ist die Zusammenarbeit, bzw. Hilfe der Polizeiorgane der Tschechischen Republik, bzw. der Stadt(Gemeinde) polizei anzufordern;

c) zurückzubehalten

  • die Angelkarte einer Person, die sich eines Verstoßes gegen die Pflichten, festgelegt durch diese Fishereiordnung, schuldig gemacht hat
  • die Beute, das Angelgerät oder das Gerät einer Person, die damit einen Verstoß oder eine Straftat begangen hat, oder auch wenn der begründete Verdacht eines Verstoßes oder einer Straftat besteht,

Weitere Bestimmungen:

  • kinder unter 8 können mit einer der mehr als 18 Jahre älteren Person gehörenden Rute und in Begleitung von dieser Person manipulieren.
  • die Verwendung von Schiffen und das Schwimmen von Ködern ist verboten (ein ferngesteuertes Boot ist erlaubt)
  • falls der Angler seine Beute zu hältern beabsichtigt, muss er über einen eigenen Setzkescher verfügen oder so eine Einrichtung haben, die dem Fisch mindestens eine minimale Bewegungsfreiheit sichert (Hälter, mit einem Netz überzogene Konstruktion, etc.).
  • der Angler kann sich an einem: 
    Angeltag höchstens 7 kg Fische aller Art behalten. In der Beute dürfen höchstens 2 Karpfen, Hechte, Zander, Rapfen, Welse oder eine Kombination dieser Fische sein. Falls der Angler einen gefangenen Fisch behält, mit dem das Gesamtgewicht der Beute die Grenze von 7 kg 
    Angelwoche höchstens 25 kg Fische aller Art behalten
  • die behaltenen Fische müssen vom Angler in der Fangstatistik der Angelkarte auf unauslöschbare Art erfasst werden. In der Eintragung müssen das Datum, die Fischart, die Länge der Beute sowie ihr Gewicht angeführt sein. Behaltenen Fischarten hat der Angler unverzüglich nach dem Fang einzutragen
  • es ist möglich die dritte Rute nachkaufen (Beim Raubfischeangeln können höchstens 1 Angelruten verwendet werden)
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